Alles, was Sie wissen müssen
1. Was ist UNECE / ECE R148?
Die UNECE-Regelung Nr. 148 legt einheitliche Bestimmungen für die Genehmigung von Lichtsignalanlagen (Leuchten) fest, die an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern verwendet werden. Die Regelung fasst mehrere frühere, einzelne Leuchtenvorschriften zusammen und ersetzt sie, um die Konformität zu vereinfachen und moderne Beleuchtungstechniken — wie LED-Systeme — angemessen zu berücksichtigen.
Wesentliche administrative Information: R148 wurde im Rahmen von WP.29 (World Forum for Harmonization of Vehicle Regulations) erarbeitet und trat als konsolidiertes Regelwerk in Kraft. Es ersetzt mehrere ältere ECE-Regelungen, darunter u. a. ECE R5, R7, R31, R38, R77, R87, R91, R119 und R123.
2. Welche Leuchten sind betroffen?
ECE R148 deckt eine breite Palette von Signalisierungs- und Beleuchtungsfunktionen ab, darunter (ohne darauf beschränkt zu sein):
- Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)
- Bremsleuchten
- Positionsleuchten (Schlussleuchten) und Parkleuchten
- Nebelschlussleuchten, Rückfahrleuchten, Tagfahrleuchten (DRL)
- Seitenmarkierungsleuchten, Umriss-/Markierungsleuchten und Kennzeichenbeleuchtung
3. Wichtige technische Anforderungen (Übersicht)
R148 zentralisiert zahlreiche technische Vorgaben. Wichtige Themen sind:
- Technologische Neutralität: Die Regelung erlaubt Glühlampen/Halogen, LED-Module sowie zugelassene Ersatz-LED-Einheiten, sofern die geforderten Leistungswerte eingehalten werden.
- Lichtintensität und -verteilung: Vorgeschriebene Intensitätswerte (Candela/Lumen) und Anforderungen an die Winkelverteilung sorgen für ausreichende Sichtbarkeit, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu blenden.
- Sequentielle / dynamische Signalgebung: Sequentielle Aktivierung von Blinkern ist zulässig, sofern das Verhalten den festgelegten uniform-progressiven Vorgaben entspricht.
- Fehlerprotokolle & Redundanz: Vorschriften zur Mindestsichtbarkeit bei teilweisem Ausfall sowie Anforderungen an Monitoring/Diagnostik, wo zutreffend.
- Umwelt- und Dauerprüfung: Prüfanforderungen für Schutzarten (z. B. IP67 / IP69K), Vibrationsfestigkeit, thermische Schock- und Eindringprüfung, um dauerhafte Leistung unter rauen Bedingungen zu gewährleisten.
4. Genehmigung, Kennzeichnung und Dokumentation
- Typgenehmigungskennzeichnung: Zugelassene Leuchten müssen eine eindeutige Genehmigungskennzeichnung/tragnummer aufweisen, damit Behörden und Käufer die Konformität prüfen können.
- Technische Unterlagen & Datenbanken: Die Unterlagen zur Typgenehmigung werden eingereicht und in vielen Rechtsordnungen in nationalen oder UNECE-Datenbanken zur Rückverfolgbarkeit gespeichert.
- Datenblätter: Pflichtangaben in der Produktdokumentation umfassen die Leuchtenfunktion, Betriebsspannung, photometrische Daten, IP-Klasse und die Genehmigungsnummer.
5. Prüfungen und Konformität
Typische Prüfungen umfassen:
- Photometrische Messungen (Intensität, Lichtverteilung / Winkelverteilung)
- Umwelt- und Dauertests: Eindringen (IP), Vibrationen, thermische Zyklen und Schockbelastungen
- Funktionstests: sequentielles Verhalten, Ausfallmodi und Schaltcharakteristika
Die Prüfungen erfolgen durch anerkannte Labore und benannte Stellen gemäß den in der Regelung vorgegebenen Messmethoden.
6. Praktische Folgen für Hersteller, Importeure und Monteure
- Hersteller müssen Konstruktionen und technische Dokumentation an die konsolidierten R148-Anforderungen anpassen und vor dem Inverkehrbringen auf UNECE-Märkten eine Typgenehmigung einholen.
- Importeure / Händler müssen Genehmigungskennzeichnungen und zugehörige Unterlagen prüfen, bevor Produkte angeboten werden.
- Monteur- / Serviceteams müssen auf korrekte Montageorientierung, Einbauwinkel und Verkabelung achten, damit die typgeprüften Leistungen erhalten bleiben.