Wann Hat ein Einsatzfahrzeug Vorrang – und Wann Nicht?

Jeder kennt es: Man hört eine Sirene, sieht blaue Lichter im Rückspiegel und fragt sich... Was soll ich tun? Soll ich anhalten? Darf ich eine Verkehrsregel verletzen, um Platz zu machen? Und was gilt eigentlich laut Verkehrsordnung?

Bei AEB – Spezialist für Fahrzeugsignalisierung – erhalten wir regelmäßig Fragen zu diesem Thema. Deshalb haben wir die Regeln hier klar zusammengefasst.

Was ist ein Priorisiertes Fahrzeug?

Ein priorisiertes Fahrzeug ist ein Fahrzeug mit blauem Blinklicht und eingeschalteter Sirene. Zum Beispiel:

  • Polizeifahrzeuge
  • Feuerwehrfahrzeuge
  • Krankenwagen
  • Zivilschutz
  • Fahrzeuge der Verkehrspolizei oder Militärpolizei

Achtung: Ohne Sirene und Blaulicht gilt das Fahrzeug nicht als priorisiert. Es gelten dann die normalen Verkehrsregeln.

Wann Hat es Vorrang?

Ein priorisiertes Fahrzeug hat Vorrang vor allen anderen Verkehrsteilnehmern, wenn:

✅ Es führt blaues Blinklicht

✅ Es nutzt eine Sirene

✅ Es ist klar im Einsatz für einen dringenden Auftrag

Dann müssen andere Verkehrsteilnehmer sofort Platz machen – auch wenn das bedeutet, Verkehrsregeln zu brechen (z. B. über Rot zu fahren oder am Gehweg zu halten), solange dies sicher geschieht.

Wann Hat es Keinen Vorrang?

Es gibt Situationen, in denen ein vorrangiges Fahrzeug keinen absoluten Vorrang hat:

❌ Wenn keine Sirene und kein Blaulicht – dann nicht priorisiert

❌ Wenn keine dringende Einsatzfahrt vorliegt

❌ Wenn es Teil des normalen Verkehrs ist (z. B. Rückfahrt zur Wache)

Dann gelten die Verkehrsregeln wie für jeden anderen.


Was Solltest Du Tun?

Wenn du ein priorisiertes Fahrzeug bemerkst:

  • Ruhig bleiben und das Fahrzeug lokalisieren
  • Platz machen, rechts fahren oder langsam weiterfahren
  • Keine gefährlichen Manöver – Sicherheit hat Vorrang
  • Nicht bei Rot fahren – außer wenn ein Beamter es erlaubt oder es sicher ist

Manchmal ist es besser, einfach kurz anzuhalten.

Sicherheit ist Gemeinsame Verantwortung

Ob Fahrer, Radfahrer, Fußgänger oder Signalisierungsverantwortlicher – jeder trägt zur sicheren Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen bei.

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